Leichte Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Die Bundesagentur für Arbeit hat viele Internet-Seiten. Hier geht es um die Internet-Seite:

Logo Jobcenter

www.jobcenter-northeim.de

Jeder soll die Internet-Seite gut nutzen können.

Also zum Beispiel auch

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Das heißt:
Die Internet-Seite muss barrierefrei sein.

Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.

Wir wollen uns an alle Regeln halten.

Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wir erklären damit:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
  • Welche Barrieren gibt es noch?
  • Auf welchen Teilen von der Internet-Seite darf es noch Barrieren geben?

Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in Leichter Sprache.

Barrieren melden:
Sie können sich beschweren

Sie nutzen die Internet-Seite.

Aber vielleicht können Sie das nicht richtig, weil es noch Barrieren gibt.

Zum Beispiel:

  • Sie können nicht alles gut erkennen.
  • Sie verstehen nicht alles.

Dann können Sie sich beschweren.

Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontakt-Daten.

Dann können Sie auf unserer Internet-Seite Ihre Beschwerde schicken.

 

So halten wir uns an die Regeln

Diese Gesetze sind wichtig für die Barrierefreiheit:

  • Behindertengleichstellungsgesetz.
    Der kurze Name ist: BGG.
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
    Der kurze Name ist: BITV 2.0.

Wir achten auf die Regeln aus diesen Teilen von den Gesetzen:

  • Paragraf 3 Absatz 1 bis 4 BITV 2.0
  • Paragraf 4 BITV 2.0
  • Paragraf 12d BGG

Ein fremdes Büro prüft mit einem Test, ob wir die Regeln einhalten.

Der Test heißt: BITV 2.0-Test.

Das Ergebnis vom Test ist:

Wir halten die Regeln zum Teil ein.

Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut nutzen können.

Das ist uns sehr wichtig.

Unsere Internet-Seite soll ganz barrierefrei werden.

Daran arbeiten wir immer weiter.