Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.

Alle Informationen auch auf Ukrainisch finden Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt:

  • bei einer Hilfebedürftigkeit nach SGB II (Bürgergeld) beim örtlichen Jobcenter
  • bei einer Hilfebedürftigkeit nach Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB XII, bei Erhalt von Kinderzuschlag oder Wohngeld beim 
    Landkreis Northeim

Welche Leistungen gibt es?

– Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen
– Schulbedarf
– Lernförderung: Allgemeinbildende SchulenBerufsbildende Schulen
– Mittagessen in Kita und Schule
– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
– Schülerbeförderungskosten ab Klasse 11

Den Flyer zur Bildungskarte finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Bildungskarte in den Sprachen – Deutsch – Englisch– Russisch und Ukrainisch.

Auf der Homepage des Landkreis Northeim finden Sie weitere Formulare, z.B. die Bestätigung der Schulen zur Notwendigkeit der Lernförderung, Flyer und weitere Hinweise zu Bildungs- und Teilhabeleistungen, auch in verschiedenen Sprachen.

Bei Fragen zum Bereich Bildungs- und Teilhabepaket oder der Bildungskarte erreichen sie uns unter der Rufnummer 05551 / 9803 – 144 oder per Fax unter 05551 / 98800 – 9230.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an das Postfach Bildung und Teilhabe.

Bildung und Teilhabe (BuT) im Jobcenter