Wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.
Alle Informationen auch auf Ukrainisch finden Sie hier.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt:
– Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen
– Schulbedarf
– Lernförderung: Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen
– Mittagessen in Kita und Schule
– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
– Schülerbeförderungskosten ab Klasse 11
Den Flyer zur Bildungskarte finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Bildungskarte in den Sprachen – Deutsch – Englisch– Russisch und Ukrainisch.
Auf der Homepage des Landkreis Northeim finden Sie weitere Formulare, z.B. die Bestätigung der Schulen zur Notwendigkeit der Lernförderung, Flyer und weitere Hinweise zu Bildungs- und Teilhabeleistungen, auch in verschiedenen Sprachen.
Bei Fragen zum Bereich Bildungs- und Teilhabepaket oder der Bildungskarte erreichen sie uns unter der Rufnummer 05551 / 9803 – 144 oder per Fax unter 05551 / 98800 – 9230.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an das Postfach Bildung und Teilhabe.
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